© 2015 All Right Reserved, GLEIS-Tech Gröbli

GLEIS - Tech Groebli

The Micrometer Workshop - Swiss Handmade - Luxury fine Modeltrains - Since 1998

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von GLEIS-Tech Gröbli (nachfolgenden „Anbieter“ genannt) für den Kunden bzw. Käufer erbracht, ihm geliefert und verkauft werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden. Mit der Bestellung der entsprechenden Produkte akzeptiert der Kunde die vorliegenden Bedingungen. Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.  2. Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede der Produkte zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen. Angebote sind, soweit nicht befristet, bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferungsverpflichtungen, -mengen und -zeiten. Für eine verbindlichen Auftrag wünschen wir von Ihnen eine Anzahlung. Ihre Bestellungen mit Anzahlung betrachten wir als verbindlichen Auftrag; 20% für Personenwagen und Güterwagen 33% für Lokomotiven Sie erhalten bei Auslieferung vorab eine Rechnung mit Verrechnung Ihrer Anzahlung. Für Produkte die über Drittanbieter bestellt werden erhalten Sie eine Vorausrechnung. Sollten bei Auflösung eines Vertrages auf Drängen des Auftraggebers Kosten für den Anbieter durch bereits geleistete Vorleistungen gegenüber Dritten entstehen, so behält sich der Anbieter, das Recht vor, diese anteilmäßig vom Auftraggeber einzufordern. 3. Preise Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise der Anbieterin. Weitere Dienstleistungen (Offerten usw.) werden in Rechnung gestellt. 4. Lieferungen Erfüllungsort für die Lieferungen ist der Sitz der Anbieterin. Mit der Übergabe der Ware an die Post bzw. den Paketdienst, an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmengebäudes, geht die Transportgefahr auf den Käufer über. Die Verpackungs- und Portokosten gehen zu Lasten des Käufers. Produktedetails können von den hier abgebildeten Bildern leicht abweichen. Geringfügige Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. 5. Liefertermine Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Angegebene Lieferzeiten dienen einzig der Orientierung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware entgegenzunehmen. Kann die Anbieterin ihre Lieferpflichten durch Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik, unterbliebene Eigenbelieferung, Feuerschaden, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Verfügung, wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen oder infolge höherer Gewalt nicht erfüllen, so wird sie von der Leistungspflicht frei. Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer Schadenersatzanspruch nur herleiten, wenn der Anbieterin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden und Schäden bei Drittpersonen werden nicht ersetzt. 6. Zahlung Die Rechnungsbeträge sind - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird - innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse, porto- und spesenfrei zahlbar. Die Verrechnung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind diesem nicht gestattet.   7. Gewährleistung Die Anbieterin gewährleistet, dass die Verkaufsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Allfällige Mängel müssen sofort, spätestens innert 3 Tagen, schriftlich oder per e-mail der Anbieterin gegenüber gerügt werden. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die nach der Auslieferung durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Pflegeanleitungen der Anbieterin an den Produkten entstehen. Dem Käufer obliegt der Nachweis darüber, dass die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung mit einem Mangel behaftet war. Macht der Käufer berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so kann die Anbieterin Ersatzware liefern. Weitergehende Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatzansprüche einschliesslich entgangenen Gewinns oder wegen sonstigen Vermögensschadens des Käufers, sind vollständig ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von GLEIS-Tech Gröbli (nachfolgenden „Anbieter“ genannt) für den Kunden bzw. Käufer erbracht, ihm geliefert und verkauft werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden. Mit der Bestellung der entsprechenden Produkte akzeptiert der Kunde die vorliegenden Bedingungen. Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.  2. Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede der Produkte zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen. Angebote sind, soweit nicht befristet, bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferungsverpflichtungen, -mengen und -zeiten. Für eine verbindlichen Auftrag wünschen wir von Ihnen eine Anzahlung. Ihre Bestellungen mit Anzahlung betrachten wir als verbindlichen Auftrag; 20% für Personenwagen und Güterwagen 33% für Lokomotiven Sie erhalten bei Auslieferung vorab eine Rechnung mit Verrechnung Ihrer Anzahlung. Für Produkte die über Drittanbieter bestellt werden erhalten Sie eine Vorausrechnung. Sollten bei Auflösung eines Vertrages auf Drängen des Auftraggebers Kosten für den Anbieter durch bereits geleistete Vorleistungen gegenüber Dritten entstehen, so behält sich der Anbieter, das Recht vor, diese anteilmäßig vom Auftraggeber einzufordern. 3. Preise Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise der Anbieterin. Weitere Dienstleistungen (Offerten usw.) werden in Rechnung gestellt. 4. Lieferungen Erfüllungsort für die Lieferungen ist der Sitz der Anbieterin. Mit der Übergabe der Ware an die Post bzw. den Paketdienst, an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmengebäudes, geht die Transportgefahr auf den Käufer über. Die Verpackungs- und Portokosten gehen zu Lasten des Käufers. Produktedetails können von den hier abgebildeten Bildern leicht abweichen. Geringfügige Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. 5. Liefertermine Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Angegebene Lieferzeiten dienen einzig der Orientierung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware entgegenzunehmen. Kann die Anbieterin ihre Lieferpflichten durch Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik, unterbliebene Eigenbelieferung, Feuerschaden, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Verfügung, wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen oder infolge höherer Gewalt nicht erfüllen, so wird sie von der Leistungspflicht frei. Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer Schadenersatzanspruch nur herleiten, wenn der Anbieterin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden und Schäden bei Drittpersonen werden nicht ersetzt. 6. Zahlung Die Rechnungsbeträge sind - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird - innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse, porto- und spesenfrei zahlbar. Die Verrechnung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind diesem nicht gestattet.   7. Gewährleistung Die Anbieterin gewährleistet, dass die Verkaufsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Allfällige Mängel müssen sofort, spätestens innert 3 Tagen, schriftlich oder per e-mail der Anbieterin gegenüber gerügt werden. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die nach der Auslieferung durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Pflegeanleitungen der Anbieterin an den Produkten entstehen. Dem Käufer obliegt der Nachweis darüber, dass die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung mit einem Mangel behaftet war. Macht der Käufer berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so kann die Anbieterin Ersatzware liefern. Weitergehende Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatzansprüche einschliesslich entgangenen Gewinns oder wegen sonstigen Vermögensschadens des Käufers, sind vollständig ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.